Leistungen und Kosten. 

24-Stunden-Pflege: Kosten und finanzielle Hilfen.

Dass in der 24-Stunden-Pflege Kosten entstehen, die Sie stets im Blick behalten müssen, ist uns sehr bewusst. Was die häusliche Pflege am Ende kostet, richtet sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen. Diese reichen von der Begleitung im Haushalt bis zur Intensivpflege. Daraus folgend ergeben sich unterschiedliche Preiskategorien.

Damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind und den Überblick haben, was am Ende eines Monats die häusliche Betreuung kosten wird, liefern wir natürlich gerne Berechnungsbeispiele und benennen für das von Ihnen gewünschte Modell einen verbindlichen Monatspreis. Dabei handelt es sich um die Kosten, die effektiv für Sie anfallen – inklusive Sozialabgaben, Steuern, Verwaltungsaufwendungen, Gebühren und selbstverständlich immer inklusive jeglicher Reisekosten in ihre Betreuungsregion. Nicht enthalten sind lediglich die im europäischen Rahmen sehr unterschiedlichen gesetzlichen Zuschläge für Feiertage. Ihr Anteil an den Gesamtkosten einer Betreuung pro Jahr liegt im Durchschnitt bei rund zwei Prozent und wird bei Vorstellung einer Betreuungskraft immer für Sie exakt ausgewiesen. Die im Gegenzug für Ihre Betreuungssituation aktivierbaren Zuschüsse und Unterstützungsmaßnahmen finden Sie entsprechend in den nachfolgenden Übersichten. Bitte nutzen Sie die umfangreichen Angebote, wir beraten und begleiten Sie hierbei sehr gerne.

24 stunden pflege kosten
Kosten
Kosten

Was genau eine 24-Stunden-Pflege kosten wird, hängt vom Leistungsumfang ab. Hier finden Sie ein Rechenbeispiel dafür, welche Kosten bei welchen Leistungen anfallen. Dies sind jeweils monatliche Festkosten, in denen bereits alles enthalten ist.

Anhand der folgenden Preisberechnung zeigen wir Ihnen, wie sich die Kosten für eine professionelle Rund-um-die-Uhr Betreuung zuhause durch eine EU-europäische Betreuungskraft zusammensetzen und welche Ansprüche Sie gegenüber den Sozialkassen und dem Staat geltend machen können.

In diesem Beispiel gehen wir von einer Betreuungskraft aus, die entsprechend unserer Leistungsgruppen den Fokus Betreuung haben soll, über mindestens ein Jahr Erfahrung mit demenziellen Patienten verfügt und sowohl hauswirtschaftliche, fürsorgliche als auch grundpflegerischen Aufgaben erfüllt. Die Betreuungskraft soll sich zudem auf einfache Art mit dem pflegebedürftigen Menschen verständigen können.

Beschreibung MonatswertePflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Beispielwerte Gesamtkosten für eine Betreuungskraft bei Pflegegrad:2.100,00 EUR2.150,00 EUR2.200,00 EUR2.300,00 EUR
Abzüglich aktuelle Pflegegeldleistung der Pflegekasse für Pflegegrad:-316,00 EUR-545.00 EUR-728,00 EUR-901,00 EUR
Abzüglich aktuelles Verhinderungspflegegeld der Pflegekasse (2.418 EUR/Jahr*):-201,50 EUR-201,50 EUR-201,50 EUR-201,50 EUR
Abzüglich aktuell üblicher Steuervorteil (4.000 EUR/Jahr**):-333,00 EUR-333,00 EUR-333,00 EUR-333,00 EUR
Gesamtbelastung pro Monat effektiv:1.249,50 EUR1.070,50 EUR937,50 EUR864,50 EUR

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* Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Beispiel, nicht um ein verbindliches Angebot handelt.

** Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte über Steuervorteile immer verbindlich bei Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerhilfeverein oder Ihrem Steuerberater.

Bei der Betreuung im privaten Umfeld haben Sie Anspruch auf verschiedene Zuschüsse, die Sie bei Ihren 24-Stunden-Pflege-Kosten entlasten. Unsere Aufgabe ist es, Sie dabei vollumfänglich zu informieren, was die Pflege zu Hause kosten wird und Sie zu beraten – damit Sie keine Unterstützungsmöglichkeit übersehen und jederzeit wissen, mit welchen effektiven monatlichen Kosten Sie rechnen müssen.

An dieser Stelle wollen wir lediglich einen kurzen Hinweis geben, welche finanziellen Zuschüsse Ihnen zustehen. Eine ausführliche Beratung erfolgt selbstverständlich im direkten Kontakt mit Ihnen – und dann auf Basis der individuellen Gegebenheiten wie Pflegestufe und Leistungsumfang.

Bereits mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) sind seit dem 1. Januar 2015 Rahmenbedingungen geschaffen worden, mit denen Sie mehr Geld in Anspruch nehmen können, um Ihre private Betreuungssituation umfassender zu refinanzieren.

Das Pflegegeld umfasst verbindliche Monatssätze und ist damit die Kernleistung der Pflegekostenerstattung. Es ist seit Januar 2017 mit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze II und III (PSG II/III) gültig.

Wenn es darum geht, was die Pflege zu Hause kosten wird, bleibt leider oftmals der Anspruch auf Verhinderungspflegegeld umgenutzt. Laut Sozialgesetzbuches (§39 SGB XI) können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 oder höher Verhinderungspflegegeld beziehen. Das Verhinderungspflegegeld ist ein verbindlicher Rechtsanspruch, der auf Antrag von der jeweiligen Pflegekasse ausgezahlt wird.

Eine umfassende Infrastrukturhilfe ist die Erstattung für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Förderbar sind laut Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 4 SGB XI) solche Umbaumaßnahmen, mit deren Hilfe die Wohnumgebung sicherer gestaltet und die Betreuungssituation nachhaltig verbessert wird. Dabei geht es etwa um Treppenlifter, Aufzüge, Rampen, den Einbau von Fenstergriffen in rollstuhlgerechter Höhe, Haltegriffe, aber auch den Tausch einer Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, Zugangsänderungen von Räumen oder Türverbreiterungen.

Eine Entlastung im Bereich häusliche Krankenpflege-Kosten schaffen seit 2015 auch die Zuschüsse für zeitweise Betreuung im Tagesverlauf, die zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden können. Dieses Angebot gilt für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2. Die Zuschüsse werden von der gewählten Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Unterstützung bei Ihren 24-Stunden-Pflege-Kosten bekommen Sie auch bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln. Der Kauf von Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektionsmitteln, Schutzschürzen oder Mundschutz wird aktuell mit monatlich 40,- Euro bezuschusst. Dieser Zuschuss für Pflegehilfsmittel gilt für alle Antragsteller, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Das Pflegezeitgesetz auf Basis des § 44a SGB XI ermöglicht es Angehörigen, die berufstätig sind, das Pflegeunterstützungsgeld einzufordern. Für einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen können nahe Angehörige eines Betreuten unbezahlt der Arbeit fernbleiben, um innerhalb dieser Zeit Pflegeaufgaben zu organisieren, also beispielsweise eine Betreuungskraft in ihre Aufgaben einzuführen. Beantragt wird das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse. Auf diese Weise ergeben sich eine Menge Einflussmöglichkeiten darauf, was am Ende tatsächlich die Pflege zu Hause kosten wird.

Weitere Infos zum Thema Pflege und 24-Stunden-Pflege-Kosten finden Sie auch bei folgenden Anlaufstellen: